Fahrtkostenerstattung
Anspruch auf Fahrtkosten während der überbetrieblichen Ausbildung haben nur Teilnehmer von Ausbildungsbetrieben, die bei der SOKA-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) gemeldet sind.
Für die Höhe und die Auszahlung gibt es klare Regeln der SOKA-Bau (Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV)
§8 Fahrtkosten bei überbetrieblicher Ausbildung)
„Der Auszubildende hat Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte, höchstens jedoch zu dem Betrag, der bei Inanspruchnahme des günstigsten Tarifs des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen wäre.
Das bedeutet:
Vergütet wird der einfache Weg (von der Wohnung zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte), nicht der Rückweg.
Vergütet werden Bus- Bahntickets der Klasse 2 oder, bei richtiger Verhältnismäßigkeit, das 63€-Ticket (kein Taxi, ICE etc.).
bzw. bei Anreise mit dem PKW eine Kilometerpauschale von 0,30 €.
Höhe der Erstattung
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus der Anzahl der Anreisen sowie dem Preis der Fahrkarte/n. (günstigster Tarif)
Anreise mit dem PKW:
Bei Anreise mit dem PKW werden die Kilometer mit dem Routenplaner von Google-Maps berechnet (Rubrik „kürzester Weg“).
Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus der Anzahl der Anreisen sowie der Kilometerpauschale (0,30 €)
Hinweis für Pendler (keine Internatsunterbringung & keine Verpflegung): Der maximale Betrag hierbei ist der Schülertarif der Wochen- bzw. Monatskarte. (zu finden auf der Seite www.nah.sh).
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Fahrtkosten werden nach Blockende in der darauffolgenden Woche bearbeitet (geben Sie dafür in Ihrem Personalbogen Ihre korrekte Adresse an), an die SOKA übermittelt und dort geprüft. Die Überweisung erfolgt durch das Ausbildungszentrum und kann 2 - 3 Wochen dauern.
Stand 01.08.2026